So schützen Sie Ihre Privatsphäre im Urlaub – Unbefugtes Mitschneiden

So schützen Sie Ihre Privatsphäre im Urlaub – Unbefugtes Mitschneiden

So schützen Sie Ihre Privatsphäre im Urlaub – Unbefugtes Mitschneiden.

Sie sind in den Urlaub gekommen und möchten Ihre Privatsphäre wahren und schützen? Sie wollen beim Aufenthalt am Pool der Ferienvilla nicht gefilmt werden? Wenn Sie sich Sorgen um die oben genannten Fragen machen, ist dieser Artikel genau das Richtige für Sie.

Muss ich meine persönlichen Daten an den Eigentümer der Immobilie weitergeben?

Die Antwort ist ja. Gemäß den Vorschriften der Republik Kroatien ist der Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Luxusvilla verpflichtet, Sie im E-Besuchersystem zu registrieren und wird daher Ihre persönlichen Daten anfordern, um seine gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen. Auch wenn keine Verpflichtung besteht, einen Gast anzumelden, hat jeder Vermieter das Recht, personenbezogene Daten aller seiner Gäste anzufordern und zu erhalten, da es für den Eigentümer erforderlich ist, Informationen darüber zu haben, wer sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in dem Objekt aufhält. Logisch, oder? Wir glauben, dass Sie als Eigentümer auch die Informationen der Person anfordern würden, die in Ihre Immobilie einziehen wird.

Was kann der Eigentümer der Immobilie mit meinen personenbezogenen Daten tun?

Sie haben Ihre persönlichen Daten an den Eigentümer der Ferienvilla weitergegeben und der Eigentümer hat Sie ordnungsgemäß im E-Besuchersystem registriert. Der Eigentümer ist gesetzlich verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten so aufzubewahren, dass Dritte sie nicht erhalten können, und dass er verpflichtet ist, sie zu löschen, wenn sie für ihn nicht mehr erforderlich sind, um eine bestimmte Arbeit auszuführen oder Ihnen eine Dienstleistung zu erbringen. Nachdem Sie Ihren Urlaub beendet und die Immobilie verlassen haben, haben Sie also das Recht, den Eigentümer zu bitten, alle Ihre persönlichen Daten aus seinen internen Aufzeichnungen zu löschen, die nicht seiner gesetzlichen Verpflichtung entsprechen. Insbesondere darf der Eigentümer Ihre Daten nicht an Dritte weitergeben und in irgendeiner Weise außerhalb Ihrer Erlaubnisse und gesetzlichen Pflichten verwenden.

Hat der Eigentümer das Recht, die Ferienvilla und Gäste während ihres Aufenthalts zu filmen?

Der Eigentümer ist berechtigt, den Innenhof, den Pool und die Ferienvilla selbst zum Zweck der Überwachung, Sicherheit und des Schutzes seines Eigentums zu filmen, aber er ist verpflichtet, den Aufnahmehinweis deutlich sichtbar am Eingang des Eigentums anzubringen. Bei Ferienhäusern ist es wünschenswert, dass Eigentümer in ihren Inseraten darauf hinweisen, dass die Ferienvilla über eine externe Videoüberwachung verfügt. Wenn der Eigentümer der Immobilie die Videoüberwachungsschilder nicht deutlich hervorgehoben hat und/oder Sie bei der Buchung der Unterkunft nicht wussten, dass eine bestimmte Villa über Videoüberwachung verfügt, sind Sie berechtigt, den Eigentümer zu bitten, die Aufzeichnung während Ihres Aufenthalts zu stoppen, d.h die Videoüberwachungskameras abdecken. Wenn der Eigentümer sich weigert, Ihrer Anfrage nachzukommen, haben Sie das Recht, die Stornierung der Reservierung und die Rückerstattung des gesamten Reservierungsbetrags zu beantragen. Darüber hinaus haben Sie das Recht, bei der Polizei Anzeige wegen unbefugter Aufzeichnung zu erstatten, wenn die Aufzeichnung stattgefunden hat, oder bei der Agentur für den Schutz personenbezogener Daten Anzeige zu erstatten.

Ist der Eigentümer berechtigt, die Einrichtung der Ferienvilla und der Gäste während ihres Aufenthalts aufzunehmen?

Innerhalb der Villa ist der Eigentümer berechtigt, nur die Tagesteile der Immobilie aufzuzeichnen, wenn er dies ausdrücklich und deutlich in seinen Anzeigen angegeben und den Gast vor der Reservierung darüber informiert hat und in der Immobilie deutlich angegeben hat, welche Räume videoüberwacht werden . Unter keinen Umständen ist der Vermieter berechtigt, Schlafzimmer und Badezimmer in der Ferienwohnung zu filmen, und jede unbefugte Aufnahme dieser Art stellt eine schwere Straftat dar. Die Gäste sind berechtigt, die Einrichtung sofort zu verlassen und eine alternative Unterkunft und eine Rückerstattung des gesamten Buchungsbetrags zu verlangen, die Polizei zu rufen und Strafanzeige zu erstatten. In bestimmten Fällen können Gäste auch Schadensersatz verlangen, wenn dieses Videomaterial veröffentlicht wurde.

Woher wissen Sie, ob der Eigentümer Sie heimlich aufzeichnet, und wie können Sie sich schützen?

Wenn wir von Beginn des Reservierungsprozesses ausgehen, stehen Gästen mehrere Sicherheitsmechanismen zur Verfügung, wenn ihnen ihre Privatsphäre im Urlaub wichtig ist. Der Eigentümer ist verpflichtet, bereits in den Reservierungsanzeigen auf die Art und Weise der Videoüberwachung in seinem Feriendomizil hinzuweisen. Wir raten Ihnen jedoch, sich die Fotos der Ferienvilla, die Sie buchen möchten, genau anzuschauen, da Sie auf den Fotos in der Regel bereits Kameras sehen werden, die zur Videoüberwachung eingesetzt werden. Fragen Sie in diesem Fall den Eigentümer oder die Agentur, die die Unterkunft bewirbt, ob die Kameras während Ihres Aufenthalts ausgeschaltet/abgedeckt sind, und beachten Sie, dass dies eine Bedingung für Ihre Reservierung ist. Wir empfehlen Ihnen auch zu fragen, ob es eine interne Videoüberwachung der Immobilie gibt.

Bei der Urlaubsreise und dem Betreten der Ferienvilla raten wir Ihnen noch einmal, sich die markanten Schilder auf dem Grundstück anzusehen und dann visuell zu prüfen, ob sich Kameras innerhalb oder außerhalb des Grundstücks befinden und ob diese verdeckt sind. Abschließend empfehlen wir Ihnen, den Eigentümer zu bitten, Ihnen die App anzuzeigen, über die er die Kameras überwacht und überprüft. Es ist auch die sicherste Option, da Sie sofort sehen, wie viele Kameras sich auf dem Grundstück befinden und was sie aufzeichnen. Danach verlangen Sie in Absprache mit dem Eigentümer, dass die Aufzeichnung so eingeschränkt oder angepasst wird, dass Sie einen ruhigen und unbeschwerten Urlaub bei vollständigem Schutz Ihrer Privatsphäre haben.


Aufgrund dieser Probleme empfehlen wir Ihnen, ein Ferienhaus in Kroatien über die Agentur Home Rent zu buchen. Home Rent bietet seinen Gästen vollständigen Schutz der Privatsphäre und Vermittlung bei der Lösung von Problemen, die während Ihres Urlaubs in der Immobilie auftreten können und welche Probleme Ihre Privatsphäre verletzen können.