Temporäre Kategorisierungen gelten bis 31.12.2024.

Temporäre Kategorisierungen gelten bis 31.12.2024.

Temporäre Kategorisierungen gelten bis 31.12.2024.

Haben Sie eine vorläufige Kategorisierung für die Vermietung Ihres Ferienhauses in Kroatien? Es ist eine gute Nachricht für alle privaten Vermieter, die vorübergehend Kategorisierungen haben, um Unterkunftsdienstleistungen in ihren Wohnungen und Ferienhäusern zu erbringen.

Ende 2021 wurde am 31. Dezember 2024 das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit in der Gastronomie (NN 126/2021) verabschiedet, das die Frist für die Erbringung von Dienstleistungen aufgrund von Zwischenentscheidungen verlängert.

„GESETZ ÜBER ÄNDERUNGEN DES GESETZES ÜBER GASTRONOMIE

ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 6

Gastronomen, Pächter und Inhaber oder Angehörige eines bäuerlichen Familienbetriebes, die am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes gastronomische Tätigkeiten ausüben, d § 5 und § 39 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 und 5 des Gastgewerbegesetzes (Amtsblatt 85/15, 121/16, 99/18, 25/19, 98/19, 32/20 und 42/20) , auf der Grundlage derselben vorübergehenden Lösungen, bis längstens 31. Dezember 2024 weiterhin gastronomische Tätigkeiten ausüben, d. h. gastronomische Dienstleistungen erbringen. "

Da Privatvermieter mit vielen Problemen bei der Legalisierung ihrer Ferienimmobilie und der anschließenden Eigentumsregelung konfrontiert sind, begrüßen wir die Entscheidung des zuständigen Ministeriums, Privatvermietern genügend Zeit zu geben, um dieses Problem zu lösen.

Weitere Informationen finden Sie auf Zakon.hr, und wenn Sie ein Ferienhaus in Kroatien haben, können Sie HomeRent beitreten.