Steuer für Mieter

Um eine Wohnung, ein Ferienhaus oder eine Luxusvilla in Kroatien mieten zu können, müssen Sie zunächst einen Beschluss über die Genehmigung zur Erbringung von Verpflegungsdienstleistungen im Haushalt einholen – Kategorisierung. Lesen Sie hier mehr darüber, wie Sie eine Kategorisierung mit detaillierten Anweisungen erhalten. Nach erfolgter Kategorisierung können Sie mit der Vermietung Ihrer Unterkunft beginnen, haben dann aber auch steuerliche Verpflichtungen. Aufgrund der Tätigkeit der Vermietung von touristischen Einrichtungen sind Mieter - Bürger der Republik Kroatien - als einkommensteuerpflichtig und in bestimmten Fällen als Mehrwertsteuerpflichtig anzusehen.

Bürger der Republik Kroatien können Pauschalmieter oder Mieter sein, die Geschäftsbücher führen müssen.

Mieter - Pauschalpreise

Der Steuerzahler, dem die jährliche Einkommensteuer pauschal bestimmt wird, ist der Vermieter auf der Grundlage der Vermietung von Wohnungen, Zimmern und Betten an Reisende und Touristen und der Organisation von Camps und/oder Camp-Resorts und Unterkunftseinheiten in Einrichtungen für Robinson-Unterkünfte, wenn die Vermieter vermietet Wohnungen, Zimmer an Reisende und Touristen und Betten, von denen der Eigentümer maximal 20 Betten oder Betten hat, und/oder auf seinem Grundstück ein Camp mit maximal 10 Wohneinheiten, d.h. bis zu 30 Gästen zu organisieren gleichzeitig und/oder die Unterbringung in einem Robinson-Unterkunftsbetrieb mit maximal 10 Wohneinheiten, d. h. bis zu 30 Gästen gleichzeitig, zu organisieren.

Pflichten von Pauschalmietern:

  • Zahlt vierteljährlich bis zum Ende eines jeden Quartals (31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.) Steuern auf der Grundlage des Bescheids der zuständigen Steuerverwaltung. Die Höhe der Steuer wird von der kommunalen Selbstverwaltung festgelegt, weshalb in verschiedenen Städten und Gemeinden unterschiedliche Pauschalsteuern gezahlt werden.
  • Zahlt die Aufenthaltssteuer pauschal. Die Kurtaxe wird nach Bettenzahl und Klasse des Ferienortes berechnet. Die Gebühr wird für das laufende Jahr bezahlt und der Mieter ist verpflichtet, sie bis zum 15. Januar zu zahlen. Reichen Sie auch das Formular T2 ein.
  • Zahlt Mehrwertsteuer auf die Dienstleistung von Steuerpflichtigen aus der EU und Drittländern (Airbnb, Booking.com usw.). Der Vermieter ist verpflichtet, die kroatische Mehrwertsteuer (25%) auf die erhaltene Leistung zu berechnen und zu zahlen. Die Abgabefrist für das Formular ist bis zum 20. des laufenden Monats für den Vormonat, die Mehrwertsteuerpflicht bis zum letzten Tag des laufenden Monats für den Vormonat (z. B. bis Ende Juli für Juni). Aus diesem Grund ist es für alle Mieter am besten, einen Buchungsservice bei einer örtlichen Reiseagentur wie der Agentur Home Rent zu beauftragen.
  • Registriert Gäste im E-Besucher und stellt den Gästen Rechnungen aus. Der Pauschalvermieter ist zur Rechnungsstellung verpflichtet. Die Rechnung muss folgende Bestandteile enthalten: 1) Ausstellungsnummer und -datum, 2) Vor- und Nachname, Anschrift und Personenidentifikationsnummer des Mieters, 3) Vor- und Nachname des Gastes, 4) Menge und Bezeichnung der erbrachten Leistungen, 5 ) Gesamtbetrag der Entschädigung, 6) Hinweis: „Mehrwertsteuerbefreit nach § 90 Abs. 2 MWSTG“.
  • Die Grenze für den Eintritt in das Mehrwertsteuersystem für Mieter beträgt 300.000,00 HRK oder 39.816,84 EUR

Vermieter – verpflichtet, Geschäftsbücher zu führen

Die Einkommenssteuer auf der Grundlage der Vermietung von Wohnungen, Zimmern und Betten an Touristen und der Organisation von Lagern auf der Grundlage von Geschäftsbüchern wird vom Vermieter festgelegt, der eine Unterkunft für mehr als 10 Personen/20 Betten organisiert oder - ein Lager auf seinem Grundstück mit mehr als organisiert 10 Wohneinheiten/für mehr als 30 Gäste, oder - eine Unterkunft in einem Robinson-Beherbergungsbetrieb mit mehr als 10 Wohneinheiten/für mehr als 30 Gäste gleichzeitig organisiert, der umsatzsteuerpflichtig ist oder in das Umsatzsteuersystem eingeht. Wie wir bereits gesagt haben, beträgt die Grenze für den Eintritt in das Mehrwertsteuersystem 300.000,00 HRK oder 39.816,84 EUR.

Mieter, die während der Saison die Mehrwertsteuer-Eintrittsschwelle überschreiten, verlieren sofort ihren Status als Pauschalmieter und sind verpflichtet, Rechnungen mit der berechneten Mehrwertsteuer in Höhe von 13 % auszustellen und bis zum 20 des Vormonats und zahlen die Mehrwertsteuer bis zum Ende des laufenden Monats für den Vormonat.

Die Pflichten dieses Vermieters sind:

  • Lohnsteuer zahlen: A) 20 % bis zu HRK 360.000,00 (EUR 47.780,28) pro Jahr B) 30 % über HRK 360.000,00 (EUR 47.780,28) pro Jahr
  • Mehrwertsteuer in Höhe von 13 % berechnen und abführen
  • Bezahlen Sie die Aufenthaltssteuer

Weitere Pflichten von Mietern finden Sie hier in unserem Blog und überlassen Sie die Vermietung Ihrer Ferienunterkünfte der lokalen Agentur HomeRent.